WiSo-Bürgerenergiegenossenschaft eG

Windenergieanlage in Sommerhausen (WEA)

A. Historie

In Sommerhausen besteht ein genehmigter Flächennutzungsplan, der das Gebiet für drei weitere Windräder ausweist. Dies ist dem Gemeinderat und dem Bürgermeister in Sommerhausen zu verdanken.

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen am globalen Energiemarkt entstand in verschiedenen Sitzungen, beginnend im Jahr 2021 und verstärkt im Jahr 2022, die Idee, ein Bürgerwindrad in Sommerhausen selbst zu betreiben, um mehr Unabhängigkeit bei der Energieversorgung zu gewinnen.

Dazu muss man wissen, dass die Firma Energiedienstleistungen Bals GmbH im Vorfeld bereits die Planung von drei Windrädern in Angriff genommen hatte.

Herr Jochen Bals ist Geschäftsführer der vorgenannten Energiedienstleistungen Bals GmbH (i. W. Bals). Er bot in diesem Zusammenhang der Marktgemeinde Sommerhausen an, ein Windrad in Form einer Bürgergesellschaft – gleich welcher Rechtsform – zu betreiben.

Bals betreibt derzeit gegenüber dem jetzigen ausgewiesenen Flächennutzungsplan auf der Gemarkung Erlach sieben Windräder. Der dort erzeugte Strom wird über eine separate Leitung in Segnitz eingespeist.

Im Zuge einiger Besprechungen unter den Bürgermeistern Wilfried Saak aus Sommerhausen und Christian Luksch aus Winterhausen, sowie Kurt Endres als auch Karl-Heinz Werther entstand dann die Idee, eine Bürgerenergiegenossenschaft zu gründen. Die Beteiligten waren sich einig, dass die Energieversorgung in regionale Hand gehört und sichergestellt werden soll.

Dabei stieß man auf verschiedene Unwägbarkeiten, die in der Gesetzeslage bestehen. Derzeit ist es nur möglich, den erzeugten Strom zu verkaufen.

Nach den Vorstellungen der Europäischen Kommission ist vorgesehen, dass die energieerzeugenden Genossen am Produktionsergebnis beteiligt werden sollen. In welcher Form dies geschehen kann, z.B. Regionaltarif, oder in anderer Form, ist derzeit offen. Gesichert ist über das EEG, dass der erzeugte Strom vermarktet wird und der Genosse an diesem Ergebnis beteiligt ist.  Trotz dieser unbefriedigenden Situation  ist die Errichtung der WEA in Form einer Bürgerenergiegenossenschaft zu bevorzugen.

Dieses Projekt wurde dann der Öffentlichkeit am 08.11.2022 in Winterhausen und am 09.11.2022 in Sommerhausen den interessierten Bürgern der Gemeinden Winterhausen und Sommerhausen und der umliegenden Gemeinden vorgestellt.

Die Errichtung der WEA als auch die Gründung der Genossenschaft wurde von den Bürgern und Bürgerinnen begrüßt. So kam es dann dazu, dass nach weiteren Vorbereitungen am 01.04.2023 die WiSo-Bürgerenergiegenossenschaft e.G. (i.W. WiSo) gegründet wurde.

139 Gründungsmitglieder sind bereits vorhanden.

Am 01.04.2023 wurde der Aufsichtsrat, bestehend aus

- Dr. Gerd Gunreben,

- Dr. Matthias Bickert,

- Bernhard Lochner,

- Karlheinz Wolf und

- Stefan Oehler,

aus der Mitte der Mitglieder gewählt. Der Aufsichtsrat bestimmte in geheimer Wahl Herrn Dr. Gerd Gunreben als Aufsichtsratsvorsitzenden.

Am 04.04.2023 hat der Aufsichtsrat Thomas Ahrens und Karl-Heinz Werther als Vorstand der Genossenschaft gewählt. Die Unterlagen wurden der GVB am 05.04.2023 zur Prüfung übersandt.

B. Heutiger Stand und zukünftige Schritte

  1. Derzeit sind die Unterlagen noch zur Prüfung beim Bayerischen Genossenschaftsverband (GVB).

Es steht zu erwarten, dass spätestens im 3. Quartal 2023 die Prüfung durch den GVB abgeschlossen ist.

Der GVB hat mit Schreiben vom 20.07.2023 den Beitritt zum GVB zugelassen und ein Gutachten gem. § 11 Abs. 2 Nr. 3 Genossenschaftsgesetz (GenG) erstattet.

Am 26.07.2023 wurde die Anmeldung zum  Genossenschaftsregister beim zuständigen Amtsgericht in Würzburg gestellt.

Mit der Eintragung in das Genossenschaftsregister ist die WiSo Bürgerenergiegenossenschaft eG rechtsfähig und handlungsfähig.

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  1. Der nächste Schritt wird dann sein, dass alle Interessenten eine Beitrittserklärung erhalten, in der sie verbindlich den Beitritt zur WiSo erklären können.

Aufgrund des regen Interesses ist davon auszugehen, dass ca. 900 Genossenschaftsanteile platziert werden können, so dass ein breites Fundament für die Eigenkapitalfinanzierung gegeben ist.

  1. Finanzierung

Nach dem derzeitigen Stand der Planung ist vorgesehen, bis zum 31.12.2023 das Genossenschaftskapital von den Mitgliedern einzuziehen.

Um eine günstige Finanzierung für die WEA zu erreichen, wird im 1. Quartal 2024 die zweite Stufe der Finanzierung eingeläutet. Es ist beabsichtigt, ein Nachrangdarlehen an die Mitglieder bzw. Interessenten anzubieten.

Die wesentlichen Grundlagen des Darlehensvertrages, insbesondere der Zinssatz und die weiteren Bedingungen sind derzeit noch offen.

Nach Abschluss des 1. Quartals 2024 wird dann feststehen, in welcher Höhe die Fremdfinanzierung durch eine Bank zu erfolgen hat. Es werden dann Sondierungsgespräche mit den Banken stattfinden.

  1. Mit der Genehmigung der WEA durch die zuständige Behörde – Landratsamt Würzburg –ist mit Abschluss des Jahres 2023 zu rechnen, sofern es keine Widerstände gegen das Genehmigungsverfahren gibt.

  2. Anfang 2024 kann dann der Bestellvorgang eingeleitet werden. Lieferant bzw. Hersteller der WEA ist Enercon, ein in Deutschland sitzendes und produzierendes Unternehmen. Die WEA ist vom Typ EA 138 EP3 mit einer Leistung von 4,2 MW.
  3. Mit der Errichtung der WEA kann voraussichtlich Ende 2024 begonnen werden und mit der Fertigstellung kann im Jahr 2025 gerechnet werden.

C. Disclaimer

In Zukunft gerichtete Aussagen unterliegen vielen Risiken, Ungewissheiten und anderen variablen Umständen, einschließlich negativer weltweiter wirtschaftlicher Bedingungen sowie anhaltende Instabilität und Volatilität auf den weltweiten Energiemärkten.

Solche Risiken und Ungewissheiten können dazu führen, dass die Aussagen ungenau sind und die Nutzer werden davor gewarnt, sich unhinterfragt auf solche Aussagen zu verlassen.

Viele dieser Risiken liegen außerhalb der Kontrolle des Unternehmens und können dazu führen, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von denen unterscheiden, die die Bürgerenergiegenossenschaft erwartet.

Die hier enthaltenen  Aussagen, die in die Zukunft gerichtet sind, und sind daher nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gültig.