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Nein, das ist satzungsgemäß nicht möglich.

Ja, sie müssen aber jeder für sich das Formular auf der Homepage ausfüllen, erhalten zwei Beitrittserklärungen und jeder muss seine unterschreiben und an die Genossenschaft schicken.

Leite die Email mit der Beitrittserklärung im Anhang an einen Bekannten oder Verwandten weiter, der die Datei für Dich ausdrucken kann.

Ja, fülle das Formular auf der Homepage nochmal mit den richtigen Angaben aus und schicke nur die Beitrittserklärung mit den korrekten Angaben an die Genossenschaft

Das ist schwierig und bitte wenn irgendmöglich vermeiden. Auf jeden Fall ist hierfür eine Kontaktaufnahme mit unserem Vorstand nötig

Das ist  nach der derzeitigen Gesetzeslage (noch?) nicht möglich. Sollte sich die Gesetzeslage ändern, müssen die Genossenschaftsmitglieder gemeinsam entscheiden, ob und wie dies dann organisiert werden kann.

In der Satzung ist geregelt, dass der Erbe im Todesjahr aus der Genossenschaft ausscheidet (§§ 4, 7). Die Anteile sind somit nicht vererbbar.

Ein Musterdarlehensvertrag wird im Internet ab dem 15.01.2024 veröffentlich. Im  Darlehensvertrag wird eine feste Verzinsung vorgesehen, verbunden mit einer Gewinnbeteiligung. Die Zeichnung der Darlehen ist für das II. Q. 2024 geplant.  Die Einzahlung der Darlehen durch die Darlehensgeber sollte  dann bis 31.07.2024 erfolgen. 

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